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Eine Immobilie im Lieblingsurlaubsland Spanien zu besitzen ist der Traum vieler Menschen. Wer sich diesen Traum erfüllen möchte, sollte sich mit den Formalitäten des Kaufprozesses vertraut machen. Dieser ist für EU-Ausländer weitgehend unkompliziert.

Als Nicht-Resident in Spanien beantragen Sie bei der örtlichen Polizeibehörde eine persönliche Identifikationsnummer (NIE- Número de Identificación de Estranjero). Diese wird in der Regel am Beantragungstag erteilt. Als weitere Voraussetzung brauchen Sie ein Bankkonto bei einer hiesigen Bank. Gerne sind wir Ihnen bei der Durchführung dieser Formalitäten behilflich.

Im weiteren Verlauf der Kaufabwicklung wird durch das Finanzamt  auf Grundlage dieser NIE-Nummer Ihnen ihre Steuernummer zugewiesen, die eine Eintragung ins Grundbuch sowie die Durchführung des notariellen Kaufvertrags ermöglicht.

Generell ist es also auch möglich, als Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien zu erwerben.

Doch in welchem Kontext werden die Begriffe Resident bzw. Nicht-Resident überhaupt benutzt?

Diese Begriffe beschreiben Ihren steuerlichen Wohnsitz. Wichtiges Kriterium ist hierbei die Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land. Man ist dort steuerpflichtig, wo man die überwiegende Zeit des Jahres verbringt und seine wirtschaftlichen Aktivitäten hat. Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich ins sogenannte Ausländer-Register eintragen zu lassen.

Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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