Nachdem Sie nun Ihre Traumimmobilie in Spanien gefunden haben, möchten Sie nun Land und Leute kennenlernen.

Mit einem eigenen Auto vor Ort ist dies problemlos möglich. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchte, hat mittlerweile Glück, da es in der Zwischenzeit einige Händler gibt, die auch Gebrauchtfahrzeuge anbieten. Vor einigen Jahren wäre dies zum Problem geworden, denn es gab nur in den größeren Städten Händler für gebrauchte Autos oder nur eine begrenzte Anzahl an Privatanzeigen. 

Doch was müssen Sie beim Autokauf in Spanien beachten?

  • Egal, ob Sie einen Gebrachtwagen vom Händler oder Privat kaufen, Sie sollten stets vorher abklären, ob alle Versicherungsbeträge beglichen worden sind. Weiterhin muss die KFZ-Steuer bezahlt sein, damit keine zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
  • Fragen Sie bei der Direccion General de Trafico (DGT) nach offenen Strafgebühren.

Nachdem Sie das von Ihnen gewünschte Auto erworben haben, sind folgende Schritte bei der Ummeldung zu beachten, die stets von dem Käufer durchgeführt werden muss.
 Sie brauchen:  

  • eine Kopie Ihrer NIE-Nummer für das Finanzamt und für die Zulassungsstelle.
  • eine Kopie Ihres Wohnsitzes für die Zulassungsstelle
  • Kopie der bezahlten Kaufsteuer (Impuestos de transmisiones patrimoniales)
  • Original KFZ-Brief (Ficha Técnica) und Original KFZ-Schein (Permiso de Circulacíon)
  • Original Kaufvertrag mit der Unterschrift vom Käufer und Verkäufer.
  • Original Ummeldeformular (Solicitud de cambio de titularidad del vehículo), auch von beiden Parteien unterschrieben.
  • Pass vom Käufer und Verkäufer.
  • Wenn der Käufer nicht anwesend ist, eine offizielle Vollmacht.

Wenn Ihnen den Gang zu den Ämtern zu aufwendig ist, können Sie sich auch an eine Gestoria wenden.
Nun steht Ihren Erkundungstouren und Ausflügen in dieser herrlichen Landschaft nichts mehr im Wege. Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt.